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BGH, 28.04.1971 - VIII 258/69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
Zum einen hat die Klägerin weder vorgetragen, noch ist ohne Weiteres anzunehmen, dass der Verwaltungsdirektor bei einer solchen, am Inhalt der erhobenen Vorwürfe nichts ändernden Erklärung das für die Annahme von Arglist erforderliche Bewusstsein iS zumindest bedingten Vorsatzes gehabt hätte, die Willensbildung der Klägerin zu beeinflussen (vgl. BGH 12. November 1986 - IVa ZR 186/85 - zu II a der Gründe, VersR 1987, 91; 28. April 1971 - VIII 258/69 - zu II 3 d der Gründe, NJW 1971, 1795; OLG Hamm 26. November 1993 - 20 U 214/93 - zu 2 der Gründe, NJW-RR 1995, 286) . - OLG Köln, 22.05.2007 - 9 U 30/06
Informationspflicht bei befristeter Baugenehmigung
Dies bedeutete ein Handeln mit bedingtem Vorsatz (vgl. BGH Urteil vom 28.4.1971 - VIII 258/69 - NJW 1971, 1795 ff. juris Rn.30), was ausreicht, um Arglist zu bejahen. - OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 12 U 44/10
Pflicht des Verkäufers einer gebrauchten Immobilie zur Offenbarung von Mängeln
Der Verkäufer ist grundsätzlich verpflichtet, den Vertragspartner über alle Umstände aufzuklären, die für den Vertragszweck und daher für den Kaufentschluss des anderen Teils offensichtlich von Bedeutung sind (vgl. BGH, Urt. vom 28.04.1971, VIII 258/69, NJW 1971, 1795 (1799)).